Einen Bausparvertrag auflösen kann zahlreiche Risiken in sich bergen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit den Gefahren, die mit solch einer Auflösung zusammenhängen, auseinanderzusetzen.
Die Gründe für die Widerrufung eines Bausparvertrages sind vielfältig und sollte bereits bei dem Vertragsabschluss zielgerichtet mit einkalkuliert werden. Es sollte zu Beginn des Abschluss ausfindig gemacht werden, welche Nachteile dieser Auflösung zugrunde liegen. Wenn man einen Bausparvertrag auflösen möchte, ist diese Auflösung an eine Frist gebunden und kann demnach nicht unmittelbar gekündigt und ausgezahlt werden. Demnach hat der Besitzer eines Bausparvertrages eine spezifische, von dem Angebot abhängige Kündigungsfrist einzuhalten. Trotzdem ist es als Recht legitim seinen Bausparvertrag aufzulösen. Diese Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen drei bis sechs Monaten.
Wenn der Besitzer seinen Bausparvertrag auflösen möchte und die Kündigungsfrist überbrückt hat, wird ihm sein Guthaben aus der Sparphase auf ein von ihm angegebenes Konto gutgeschrieben. Damit ist die Auflösung des Bausparvertrages abgeschlossen und es werden keine weiteren Beiträge für den Vertrag eingezahlt. Nicht mit ausgezahlt wird die, bei Vertragsabschluss eingezahlte Grundgebühr, was bedeutet, dass der Besitzer keinen Anspruch auf eine Erstattung einreichen kann. Dies ist auch nicht der Fall, wenn der Vertrag schon nach wenigen Wochen widerrufen wird.
Der Nachteil bei einer solch schnellen Kündigung besteht ebenso darin, dass zusätzliche Kosten auf den Kunden zukommen. Hierbei handelt es sich um eine Vorfälligkeitsgebühr, die unmittelbar von dem Anbieter aus dem bereits ersparten Anteil einbehalten wird. Sollte zur Zeit der gewünschten Kündigungszeit eine Vielzahl weiterer Kündigungswünsche bei einer Bank eingehen, hat die Institution die Möglichkeit den Auflösungsprozess hinauszuzögern. Damit beruft sich der Anbieter auf sein Recht, dass das Prinzip des Bausparens geschützt werden müsse.
Die Kündigung eines Bausparvertrages erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Sofern im Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie, sowie eine Arbeitnehmersparzulage enthalten war, kann sich die Kündigungsfrist auf sieben Jahre ausdehnen. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich im Vorfeld genau über die Bedingungen der Kündigung zu informieren, wenn der Kunde seinen Bausparvertrag auflösen möchte. In der Regel empfiehlt es sich, sofern durch eine Versicherung abgedeckt oder finanziell möglich, spezialisierte Fachanwälte hinzuzuziehen, um alle Eventualitäten und Unwägbarkeiten auszuschließen, bzw. sich diesen gegenüber abzusichern.